WEINSBERG Pepper: Frostschaden an der TRUMA-Heizung

Über Probleme im Zusammenhang mit Kondensat- oder Entlüftungsschläuchen von Heizungsanlagen wurde uns bereits in anderen Erfahrungsberichten berichtet.

Im folgenden Erfahrungsbericht schildert ein Fahrzeughalter eines WEINSBERG Pepper einen Frostschaden an der TRUMA-Heizung. Nach den ihm vorliegenden Informationen wurde als Ursache ein nicht ordnungsgemäß verlegter Kondensat- bzw. Entlüftungsschlauch genannt.

Achtung: Garantie und Gewährleistung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher Garantie und Gewährleistung verwechseln. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang bei Neufahrzeugen (Übergabe des Wohnmobils vom Verkäufer an den Käufer). Danach kann nur noch eine Garantie des Herstellers greifen, sofern dieser eine solche erklärt hat.

Garantie: Die schriftliche Zusicherung des Herstellers, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftretende Mängel an einer gekauften Sache kostenlos zu beheben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und erfolgt nach seinen Bedingungen und Vorgaben. Der Hersteller hat also das Recht, selbst zu bestimmen, in welchem Umfang er Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises gewährt. Es ist zu beachten, dass eine Garantie ein Marketinginstrument ist, um das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder den Hersteller zu stärken.

Gewährleistung: Das Gewährleistungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Unter Gewährleistung versteht man rechtlich gesehen die Verpflichtung, Waren und Dienstleistungen in einwandfreiem Zustand zu liefern bzw. zu erbringen und bei Vorliegen eines Mangels bei neuen Waren diesen innerhalb von 2 Jahren nach Leistungserbringung ohne Kosten für den Kunden zu beheben. Bei gebrauchten Fahrzeugen können unter bestimmten Voraussetzungen kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Verbraucher aufwies.

Die gesetzliche Gewährleistung beinhaltet folgende Rechte für den Käufer:

  • Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB)
  • Minderung des Kaufpreises (§§ 437 Nr. 2, 441 BGB)
  • Schadensersatz (§§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB)

Hier nun der kurze Bericht über den WEINSBERG Pepper und den entgegen den Vorgaben der Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG. falsch verlegten Kondensatschlauch / Entlüftungsschlauch der TRUMA Heizung.

Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.

Erfahrungsbericht WEINSBERG Pepper – Frostschaden

Im Frühjahr 2023 ging die Heizung ständig auf Störung.

Nach Rücksprache mit dem Truma Kundendienst lief die Heizung kurzfristig wieder aber die Störmeldung blieb. Im August stellte Truma einen Frostschaden fest, verursacht durch einen falsch verlegten Kondensatschlauch.

Der Händler bestätigte dies und stellte Kulanzantrag. Knaus lehnte ab mit der Begründung diesen Fehler hätte man beim Wasserablassen vor der kalten Jahreszeit feststellen können. Selbst der Händler fand diese Aussage nicht zutreffend, da dies nur durch Abnehmen eines Kunststoffkastens an der Unterseite festzustellen ist.

Fristsetzungen meines Anwalts werden von Knaus ignoriert. Evtl. Klageerhebung könnte an der Gewährleistungsfrage scheitern.

Mein Anwalt rät ab. Ich werde wohl auf den Kosten sitzenbleiben. (Peter Schloth)

Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht.

Hast du ähnliche Erfahrungen mit Frostschäden, Kondensatschläuchen oder Garantiefragen gemacht? Dann teile deine Erfahrungen gerne im Kommentarbereich.

Ein Kommentar

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  1. wir scheinen jetzt das gleiche Problem zu haben. Vor dem Winter wurde das Wasser aus dem gesamten System inkl. Frostwächter abgelassen und trotzdem haben wir jetzt einen Frostschaden (3.26) bei unserem Pepper Mod 2023. Ich hatte Knaus dazu angeschrieben, leider gab es bis jetzt (4.26) keine Reaktion. Ich frage mich, ob Knaus nicht trotzdem für die Kosten aufkommen muss, wenn die Verlegevorschrift des Kondensatschlauchs ignoriert wird?