Gerichtliches Gutachten bestätigt Undichtigkeit bei Knaus Wohnmobil (Teil 1 von 3)

Die Problematik von Undichtigkeiten bei spezifischen Knaus-Tabbert-Wohnmobilen scheint kein Einzelfall zu sein. Auf dieser Webseite finden sich mehrere Kommentare von Nutzern, die über denselben Mangel berichten. Dabei entsteht der Eindruck, dass eine dauerhafte Behebung oder zufriedenstellende Nachbesserung dieses Problems nicht immer leicht zu erreichen ist.

Undichtigkeit bei Wohnmobilen bereits bei Übergabe

Einige Knaus-Vertragswerkstätten scheinen mit dieser Problematik vertraut zu sein, während andere Werkstätten zunächst überrascht reagieren, wenn darauf hingewiesen wird, dass sich Wasser in der Heckgarage sammelt. Es ist wohl nicht überall bekannt ist, dass Wasser unter bestimmten Umständen auch von unten in ein Wohnmobil eindringen kann und sich bei Fahrten im Regen in der Heckgarage sammeln oder teilweise im Bodenbereich versickern kann.

Gerät man als Kunde an eine Werkstatt, die mit dieser Problematik wenig Erfahrung hat, kann die Fehlersuche und Behebung entsprechend schwierig und zeitaufwendig werden. Für betroffene Käufer kann dies mit erheblichem Aufwand und wiederholten Werkstattterminen verbunden sein. Da Wohnmobilkäufer während der Gewährleistungszeit zwangsläufig eng mit ihrem Vertragshändler zusammenarbeiten müssen, ist die Wahl des Herstellers – und insbesondere des Vertragshändlers – von großer Bedeutung.

Es folgt ein Erfahrungsbericht über die Meldung der Undichtigkeit eines Knaus Wohnmobils an den KNAUS Vertragshändler Südsee-Caravans (Südseecamp Gottfried und Per Thiele OHG) sowie den anschließenden Verlauf der Kommunikation, einschließlich der Einschaltung eines Anwalts. Die Darstellung basiert auf persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Auf dieser Grundlage kann sich jeder Leser selbst ein Bild machen und entscheiden, ob er bei diesem Händler ein Fahrzeug erwerben möchte.

Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die darin geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.

Erfahrungsbericht Südsee-Caravans – Teil 1

Gutachten zur Undichtigkeit des Knaus-Wohnmobils

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das unter anderem die Frage klären sollte, ob bei dem betroffenen Wohnmobil eine Undichtigkeit vorliegt.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten (persönliche Namen wurden anonymisiert):

„Im Zuge der beginnenden Untersuchung des klägerischen Wohnmobils Knaus bzw. während der Besprechung … mit den zu Beginn der Untersuchung anwesenden Personen wurde durch den Mitarbeiter der Firma Knaus Tabbert AG, Herr …, ein direkter Hinweis auf eine mögliche Fehlerquelle am Wohnmobil der Klägerin im Bereich der hinteren Radkästen gegeben.“

Wir wiederholen, weil es so immens wichtig ist:

  • „…durch den Mitarbeiter der Firma Knaus Tabbert AG, Herr…“
  • „…ein direkter Hinweis auf eine mögliche Fehlerquelle am Wohnmobil Knaus…“

Auffällig war aus unserer Sicht, dass der Knaus Tabbert Mitarbeiter, anwesend am ersten Tag des Gutachter-Termins, sofort zu Beginn der Begutachtung auf den konkreten Bereich am Fahrzeug hinweisen konnte, in dem die Ursache für die Undichtigkeit des Wohnmobils lag. Wir beobachteten, wie er sich kurz unter das Wohnmobil legt und – ohne zu suchen – weiss, wo die undichte Stelle ist. Innerhalb von Minuten konnte er somit dem Gutachter den direkten Hinweis auf die undichte Stelle geben.

Vor diesem Hintergrund stellte sich für uns die Frage, ob es sich bei der identifizierten Problematik um einen Einzelfall handelt oder ob vergleichbare Sachverhalte möglicherweise häufiger auftreten und somit durchaus der Herstellerin bekannt sind.

Weiter geht es mit den Formulierungen im gerichtlichen Gutachten:

„Hierbei wurde gezielt seitens des Mitarbeiters der Firma Knaus Tabbert AG auf eine fehlerhafte Abdichtung zwischen den Radkästen und den angrenzenden Bereichen der Heckgarage hingewiesen und auch gleichzeitig die fehlerhafte Abdichtung dem Sachverständigen ……. am Fahrzeug der Klägerin gezeigt.„

„Auf den Lichtbildern 42 – 50 werden die Feststellungen der mangelhaften Abdichtungen der hinteren Radhäuser zur Heckgarage von der Fahrzeugunterseite aus dokumentiert. Weiter zeigen die Lichtbilder 51 – 61 deutliche Wasserränder und Schmutzablagerungen am Übergang von den Radkästen zur Heckgarage der rechten und linken Fahrzeugseite.„

„Abschliessend lässt sich aus sachverständiger Sicht darstellen dass die vorgefundenen fehlerhaften Abdichtungen der hinteren Radkästen am Übergang zu der Heckgarage des Wohnmobil Knaus der Klägerin bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben.„

Wir wiederholen auch hier nochmal die wesentlichen Punkte:

  • „Hierbei wurde gezielt seitens des Mitarbeiters der Firma Knaus Tabbert AG auf eine fehlerhafte Abdichtung……hingewiesen….“
  • „…dass die vorgefundenen fehlerhaften Abdichtung der hinteren Radkästen am Übergang zu der Heckgarage…..bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben.“

Das Problem scheint also bekannt zu sein, der Knaus Tabbert AG Mitarbeiter kann ohne Zögern gezielt auf den Mangel hinweisen und der Gutachter bestätigt, dass diese fehlerhafte Abdichtung schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges (vom Händler zum Käufer) vorgelegen hat.

Soweit die Formulierungen im gerichtlichen Gutachten. Da wir nur eine Kopie des Gutachtens erhalten haben, sind die Fotos von den undichten Stellen leider nicht sehr hochwertig und es lohnt nicht, diese hier hineinzukopieren. Auf unserem Video auf YouTube hatten wir bereits mit einer Actioncam während der Fahrt aufgenommen, wie das Wasser in die Heckgarage läuft.

Nun möchte man doch eigentlich denken:
O.k., der Fall ist klar. Das Wohnmobil ist undicht, der Händler hat trotz Möglichkeit zur Nachbesserung, den Mangel nicht beseitigt.

Weiterer Verlauf mit dem Vertragshändler „Südsee-Caravans“

Im weiteren Verlauf unserer Angelegenheit mit dem Knaus-Tabbert-Vertragshändler Südsee-Caravans (Südseecamp Gottfried und Per Thiele OHG) ergab sich aus unserer Sicht eine zunehmend schwierige Kommunikation.

Um den Ablauf nachvollziehbar darzustellen, ist es erforderlich, zunächst kurz auf die Vorgeschichte einzugehen. Wie in vergleichbaren Fällen üblich, beginnt diese damit, dass ein Mangel festgestellt und dem Vertragshändler gemeldet wird.

Insgesamt entstand bei uns der Eindruck, dass die Überprüfung des Mangels, also in diesem Fall die Undichtigkeit über die Radkästen, nicht mit der gebotenen Sorgfaltspflicht und Konsequenz durch den Vertragshändler erfolgte.

– Zum 2. Teil des Beitrages geht es hier –

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