Die Problematik der Überladung von Wohnmobilen ist seit längerer Zeit Gegenstand zahlreicher Diskussionen im Internet sowie unter Wohnmobilnutzern.
Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Wohnmobil über die vom Hersteller angegebene beziehungsweise zulässige Nutzlast hinaus zu beladen, sodass die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs – beispielsweise 3,5 Tonnen – überschritten wird. Wird ein derart überladenes Wohnmobil im öffentlichen Straßenverkehr geführt, liegt zunächst eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse vor.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Darüber hinaus kann ein weiterer rechtlicher Verstoß vorliegen, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen dürfen grundsätzlich nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnisklasse geführt werden (seit 1999 insbesondere der Klasse C1 oder höher). Wird ein überladenes Wohnmobil geführt, dessen tatsächliche Gesamtmasse diese Grenze überschreitet, ohne dass der Fahrer über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, kann dies den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen und damit eine Straftat darstellen.
In Fällen, in denen die Überladung auf eine unachtsame oder fehlerhafte Beladung durch den Fahrer selbst zurückzuführen ist, liegt die Verantwortung hierfür grundsätzlich beim Fahrzeugführer.
Nutzlast und Nutzungsmöglichkeiten
Daneben existieren jedoch auch Konstellationen, in denen die Ursache einer möglichen Überladung nicht allein in der Beladung durch den Nutzer liegt. Wohnmobile werden häufig mit einer bestimmten Nutzlast sowie mit konkreten Nutzungsmöglichkeiten verkauft, beispielsweise mit der Angabe, dass das Fahrzeug für vier Personen zugelassen und entsprechend nutzbar sei.
Wird ein solches Fahrzeug zusätzlich mit optionaler Sonder- oder Zusatzausstattung konfiguriert – etwa durch den Händler oder bereits im Rahmen der Bestellung –, kann sich das tatsächliche Leergewicht des Fahrzeugs erheblich erhöhen. In der Folge kann es dazu kommen, dass unter Berücksichtigung dieser Zusatzausstattung sowie der vorgesehenen Nutzung durch mehrere Personen und deren Gepäck die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschritten wird.
Beworbene Nutzungsmöglichkeiten und Zusatzausstattung
Vor diesem Hintergrund besteht der Verdacht, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen aufgrund umfangreicher Zusatzausstattung sowie der beworbenen Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise für vier Personen) im praktischen Betrieb sehr schnell an die Gewichtsgrenze gelangt oder diese sogar überschreiten kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Käufer ihr neu ausgeliefertes Wohnmobil nicht unmittelbar bei der Übergabe wiegen lassen. Eine mögliche Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse bleibt daher häufig zunächst unbemerkt und zeigt sich erst später im praktischen Gebrauch des Fahrzeugs.
Hier nun der Erfahrungsbericht von Thomas Franke und seiner Klage bezüglich Überladung seines Wohnmobils.
Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die darin geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.
Erfahrungsbericht Knaus SUN TI 650 MF – Mängel
Gekauft haben wir das Fahrzeug bei der Fa. Kale-Automobile in Helmstedt. Erstberatung vor Ort sehr gut, Fahrzeugübergabe und Erläuterung war innerhalb von 15 Minuten katastrophal erledigt. Nachfolgende Mängel wurden unmittelbar festgestellt.
- Motorkontrollleuchte ging an, mit dem Hinweis „Start & Stopp“ und der Aufforderung zur Motorkontrolle
- Einbaurahmen der Kühlschrankentlüftung defekt
- die Klappe für den Toilettenbehälter hält nicht zu
- das Türgummi ist im oberen Teil defekt, hier wurde der Obertürschließer zu hoch eingebaut und die Schraube hat das Gummi aufgerissen
- klare Laufspuren von Dreck, insbesondere an den Rahmen, Fenstern und Klappen – diese wurden nicht gereinigt
- LED – Leisten sind sehr unregelmäßig verlegt und ergeben kein einheitliches Leuchtbild
- Plisseerahmen Fahrerseite klappert und ist defekt
- kleine Dachluke über der Küche schließt nicht korrekt
- Fahrersitzbefestigung lose
- Badtür schief eingebaut
Zwischenzeitlich wurden diese Mängel bei einem anderen und sehr freundlichen Knaus-Partner behoben.
Die jedoch größte Lüge ist die der Gewichtsangabe im fahrbereiten Zustand. Hier hatten wir bereits unmittelbar nach dem Kauf ein Wiegen des Fahrzeuges und Benennung des tatsächlichen Leergewichtes gefordert. Dies wurde durch den Händler mit der Begründung abgelehnt, dass keine Waage in der Nähe wäre. Wiederholt haben wir nachgefragt, auch über Knaus direkt. Als wir eine Auflastung bei Knaus angefragt haben, wurde uns vom zuständigen Servicemitarbeiter der Fa. Knaus mitgeteilt, dass eine Auflastung auf 3650 kg möglich wäre. Dies ohne technische Veränderungen am Fahrzeug.
Und im Übrigen hätte der Händler, nun begann das Spiel zwischen Händler und Hersteller, das betreffende Fahrzeug so niemals hätte konfigurieren dürfen. Mit dieser Ausstattung, den zulässigen 4 Personen, den Füllgewichten und der Ausstattung Campingartikel hätte man ein MAXI-Chassis ordern müssen! Eine Überladung wäre vorprogrammiert, was für 80% aller Wohnwagen und Wohnmobile zutrifft – Originalton Knaus!!!! Das Fahrzeug war aber nicht vom Händler konfiguriert, sondern von Knaus dem Händler auf den Hof gestellt worden!!!!
Nach dieser Aussage rechtfertigten sich der Händler gegen Knaus und Knaus gegen den Händler.
Als wir dann die Auflastung auf 4000 kg forderten, meinte der Händler, klagen sie doch, dass dauert mindestens 1 Jahr und solange fahren sie nicht. Wir haben dann Ersatzvornahme angezeigt und nachfolgend die Klage angekündigt. Plötzlich waren sich Händler und Knaus einig, standen auf derselben Seite – gegen den Kunden.
Eine der besten Argumentationen war doch tatsächlich – ja, wenn man das Fahrzeug mit nur 2 Personen nutzt, dann passt doch das Gewicht….
Zwischenzeitlich haben wir das Wohnmobil auf 4000 kg aufgelastet und klagen nun die Kosten gegen den Händler ein. Unsere Rechtschutz hat Deckungszusage erteilt. Mal schauen, was es wird.
Wenn ich mir die anderen Mängel im Netz anschaue, dann will ich gar nicht daran denken, was noch kommen könnte. Und das für soviel Geld. Eine Frechheit. Grundsätzlich ist es ein sehr schönes Fahrzeug und wir haben uns bewusst dafür entschieden.
Das ist tatsächlich kein Einzelfall: Geht ein Kunde rechtlich gegen seinen Vertragshändler vor, steht plötzlich auch die Herstellerin – also Knaus Tabbert – an dessen Seite, nicht selten sogar als Streithelfer.

Hallo, wir haben genau ein so beschriebenes Problem, allerdings mit einem anderen Hersteller, und bitten um Rückmeldung.