Knaus VAN TI PLUS auf MAN TGE – Übernahmebegutachtung

Vor kurzem erreichte uns erneut ein Erfahrungsbericht zum Knaus VAN TI PLUS 700 LF 4×4 auf MAN TGE Fahrgestell.

Unverbindliche Lieferfristen und Übernahmebegutachtung

In letzter Zeit häufen sich Berichte und Kommentare darüber, dass die als „unverbindlich“ angegebenen Lieferzeiten für Wohnmobile immer häufiger nicht eingehalten werden können. Kunden bestellen ihr Wohnmobil und erhalten zunächst einen „unverbindlichen“ Liefertermin. Später stellt sich jedoch nicht selten heraus, dass sich die Auslieferung um mehrere Monate verzögert. Auch bei der Knaus Tabbert AG scheint es zu solchen Lieferverzögerungen zu kommen, wie der nachfolgende Erfahrungsbericht zeigt.

Zahlreiche Erfahrungsberichte und Kommentare auf dieser Webseite deuten darauf hin, dass es bei der Knaus Tabbert AG sowohl zu Lieferverzögerungen als auch zu teils erheblichen Mängeln an Wohnmobilen und Wohnwagen kommen kann. Ähnliche Berichte gibt es zwar auch bei anderen Herstellern, doch in der Gesamtschau der hier dokumentierten Erfahrungen entsteht der Eindruck, dass Probleme bei Fahrzeugen der Knaus Tabbert AG vergleichsweise häufiger thematisiert werden.

Ein Verkaufsmitarbeiter des Knaus-Vertragshändlers Südsee-Caravans brachte dies uns gegenüber in einem persönlichen Gespräch nach dem Kauf mit den Worten auf den Punkt:

„Wenn Sie bei Carthago einen Mangel haben, werden Sie bei Knaus drei Mängel haben.“

Für Verbraucher bedeutet dies, dass es sinnvoll sein kann, sich vor dem Kauf eines Wohnmobils oder Wohnwagens umfassend über Lieferzeiten und mögliche Qualitätsprobleme zu informieren. Erfahrungsberichte anderer Kunden können dabei wertvolle Hinweise liefern.

Zwei wesentliche Punkte zeigt dieser Bericht auf:

  1. Der Kunde muss die Lieferverzüge nicht endlos hinnehmen. Er hat Rechte.
  2. Eine Übernahmebegutachtung ist bei Wohnmobilen der Knaus Tabbert AG gut investiertes Geld.

Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die darin geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.

Erfahrungsbericht Knaus VAN TI PLUS – Übernahmebegutachtung

Als blutiger Neuling habe ich leider im Oktober 2020 einen Knaus VAN TI PLUS 700 LF 4×4 auf MAN TGE Fahrgestell bestellt. Lieferzeit unverbindlich im Mai 2021. Schon jetzt beginne ich meine Entscheidung zu bereuen.

Das Fahrzeug ist noch nicht geliefert und unter der Hand habe ich erfahren dass es wohl August werden wird. Alles was ich bis jetzt und leider nicht früher in der jetzigen Deutlichkeit (ich war wohl zu blauäugig) erfahren habe, gepaart mit dem unmöglichen Verhalten der Fa. Knaus (so etwa wie Mercedes vor 35 – 40 Jahren) und dem Händler, was Auskünfte zu dem Fahrzeug betrifft, veranlasste mich erstens: bereits jetzt mit RA Dähn in Bad Hersfeld in Verbindung zu treten und zweitens: nach dem Rat des RA Dähn einen Gutachter zu beauftragen um bei Lieferung und -ganz wichtig- vor Bezahlung des Fahrzeuges eine Übernahmebegutachtung durchzuführen.

Danach sehen wir weiter, wobei der RA sich bereits vor der Lieferung ziemlich sicher ist, dass es nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht bzw. die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt.

Daher erscheint mir besonders bei Fahrzeugen der Fa. Knaus eine Begutachtung dringend angeraten. Dieses Spielchen kostet mich alles in allem, einschliesslich der Begutachtung rund 1.800 €. Das ist viel Geld, erscheint mir aber bei einer Gesamtinvestition von rund 115.000 € als dringend angeraten und angemessen.

Sollte da etwas im Argen liegen oder die von mir Mitte Juli zu setzende Nachfrist zur Lieferung des Fahrzeuges 14 Tage später, verstreichen, dann darf der Händler die Möhre behalten und mir meine 10.000 € Anzahlung zurückzahlen.

Deshalb die Empfehlung des RA sich vom Händler keinesfalls unter Druck setzen zu lassen oder beim Fahrzeug sogar vor der Übernahme beim Händler die Zulassung durchzuführen. Im Übrigen sollte man sich vor Augen führen, dass man vor jedem Kauf einer Ware diese einer Prüfung unterzieht. Bin ich dazu aus Gründen z.B. der Komplexität des Kaufgegenstandes nicht in der Lage, dann sollte ich einen Fachkundigen, hier einen vereidigten Gutachter hinzu ziehen. Dies halte ich persönlich gerade bei Produkten der Firmengruppe Knaus-Tabbert für dringend angeraten.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es bei einem Kaufgegenstand, hier ein Wohnmobil im Wert von mehreren zehntausend Euro nicht an den Kosten einer Begutachtung in Höhe von 1.500 bis 2.000 €, je nach Anfahrtstrecke des Gutachters, scheitern darf. Hierbei ist auch ein wichtiger Aspekt, dass nach Aussagen des RA der Gutachter selbstverständlich für seine Begutachtung verantwortlich ist, d.h. ggf. auch für später auftretende Schäden verantwortlich ist soweit diese bei der Begutachtung schon hätten erkannt werden müssen. Also habe ich hier auch noch eine zusätzliche Sicherheit.

Ich jedenfalls werde diese Spielchen der Branche, hier insbesondere der Fa. Knaus nicht mitmachen. Fortsetzung folgt hier in diesem Forum, sobald es etwas Neues gibt.“ (JHM)

Es zeugt von Stärke, wenn Käufer konsequent auf ihren Rechten bestehen. Mangelhafte Ware – gerade bei gravierenden Mängeln – einfach hinzunehmen, ist keine Option. Wie so treffend formuliert: Wer die „Spielchen der Branche“ nicht mitmacht, zeigt, dass Veränderung möglich ist. Solange Verbraucher alles akzeptieren, ändert sich wenig.

Leider wissen nicht alle Käufer genau, welche Rechte und Pflichten sie haben. Oft ist es daher sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen, um Probleme frühzeitig und gezielt anzugehen.

Eine gutachterliche Übernahmeuntersuchung, auch wenn sie rund 1.800 Euro kostet, kann sich als sehr lohnende Investition erweisen. Im Verhältnis zum Kaufpreis schützt sie vor zukünftigen, zeit- und kostenintensiven Unannehmlichkeiten – und bewahrt vor unnötigem Ärger. Wer hier vorsorgt, sichert sich Ruhe und Klarheit von Anfang an.

Unverbindliche Liefertermine bei Wohnmobilen

Hier zum Abschluss noch eine kleine hilfreiche Zusatzinformation bezüglich „unverbindlicher Liefertermin“ vom Rechtsportal der ERGO Versicherung:

Unverbindlicher Liefertermin

Dabei bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

  • Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % der Kaufsumme.
  • Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.

Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

(Quelle: Lieferfristen Neuwagen, Das Rechtsportal der ERGO)

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die rechtlichen Möglichkeiten für Käufer: Sie können unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag eines Knaus-Wohnmobils oder -Wohnwagens zurücktreten. Einige Kommentatoren haben nach ihrer Bestellung bereits Bedenken geäußert, ob ihre Wahl die richtige war. Kommt es zu entsprechenden Lieferverzögerungen bei der Knaus Tabbert AG, kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag eine mögliche Option sein.

Ein Kommentar

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  1. Ich finde es toll, liebe unzufriedenen Knaus- Kunden, dass so langsam es in den Reihen möglich wird, den Mund aufzumachen. Bei mir persönlich, na ja, es waren ja keine 100.000 €uro, aber Geld auch in kleinen Mengen, riecht nicht. Nur wenn es von Knaus zurück kommt. Ich konnte mein Fahrzeug nach knapp 3 Jahren noch zurückgeben, da die Karre echt Schrott war. Knaus – Tappert schämt sich aber nie!!!! Ich auch nicht, habe schon 3 Käufe verhindert.