Es folgt ein Erfahrungsbericht über einen KNAUS Boxstar 540 – 60 Years Edition (Neufahrzeug). Geschildert werden starke Fahrtwindgeräusche im Bereich des Panoramadachs sowie die Erfahrungen des Fahrzeughalters bei der Suche nach einer Lösung.
Der Bericht enthält zudem einen konkreten Hinweis zur nachträglichen Verbesserung der Dachabdichtung, die nach Angaben des Fahrzeughalters zu einer deutlichen Reduzierung der Geräusche geführt hat.
Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.
Erfahrungsbericht Knaus BOXSTAR – Fahrtwindgeräusche
Schon beim Abholen unseres neuen Boxstars vom Händler haben wir bemerkt, dass das Panoramadach starke Fahrtwindgeräusche verursacht.
Bei genauer Untersuchung des Problems ist uns aufgefallen, dass insbesondere die Dichtung im unteren Bereich des Panoramadaches nur unzureichend komprimiert war. Teilweise ließ sich problemlos bei geschlossenem Dach ein Blatt Papier hin- und herschieben. Natürlich haben wir dies sofort beim Händler reklamiert.
Nach ca. 5 Monaten lag die Reparaturfreigabe von Knaus vor und der Boxstar kam endlich in die Werkstatt. Dort wurde die Dichtung im unteren Bereich mit einer Kabellitze von ca. 1,5 mm2 unterfüttert. Die Idee war nicht schlecht, aber die Fahrgeräusche waren nur geringfügig reduziert. An Radiohören bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h war nicht zu denken.
Erneutes Vorsprechen beim Händler brachte nur Schulterzucken und den Hinweis ein, dass man mit Wohnmobilen doch nicht so schnell fahren soll!?
Inzwischen konnten wir die Geräusche durch Austausch der kompletten Dichtung verbannen. Im Internet haben wir den Dichtungsspezialisten SMI aufgetrieben. Eingebaut war das Kantenschutzprofil DO27 (Klemmbereich 1 – 2,5 mm, Dichtkörper 13 x 18 mm). Ersetzt haben wir es durch das nächst größere Profil DO31 (Klemmbereich 1,5 – 3 mm, Dichtkörper 16 x 22,3 mm). Man benötigt 3 m Länge und ca. € 25,- :-). Im unteren Bereich lag auch die neue Dichtung nicht stramm an, so dass wir die Idee mit der untergelegten Kabellitze dort übernommen haben. Jetzt liegt die Dichtung rundherum stramm an, ohne dass die Verriegelungsknebel überlastet werden.
Der gesamte Einbau hat nicht länger als 30 Minuten gedauert. Die Dichtung wird einfach ohne Kleber geklemmt. Wir hätten den Dichtungstausch schon viel eher machen sollen und der Knaus-Garantie weniger vertrauen sollen.« (Rolf)



Gewährleistung oder Reparaturfreigabe durch den Hersteller?
Der geschilderte Fall wirft eine interessante Frage auf:
Warum musste der Fahrzeughalter rund fünf Monate auf eine Reparaturfreigabe der Herstellerin warten, obwohl sich das Fahrzeug noch innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums befand?
Bei einem Neufahrzeug bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer, also dem Vertragshändler. Der Käufer hat seinen Anspruch auf Nachbesserung gegenüber diesem Vertragspartner und nicht gegenüber der Herstellerin.
In der Praxis wird jedoch häufig berichtet, dass Vertragshändler vor einer Reparatur zunächst Rücksprache mit dem Hersteller halten oder auf eine Kostenübernahme bzw. Freigabe warten. Ob dies im Einzelfall erforderlich ist oder welche internen Abläufe zwischen Händler und Hersteller bestehen, können wir nicht beurteilen.
Für Wohnmobilkäufer kann es jedoch hilfreich sein zu wissen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen sind. Wer einen Mangel feststellt, sollte diesen möglichst schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
Der vorliegende Erfahrungsbericht wirft zudem die Frage auf, ob eine Wartezeit von rund fünf Monaten auf eine Nachbesserung bei einem Neufahrzeug noch als angemessen angesehen werden kann. Während auf Termine, Rückmeldungen oder Freigaben gewartet wird, läuft der gesetzliche Gewährleistungszeitraum weiter.
Unabhängig von möglichen internen Abstimmungen zwischen Vertragshändler und Hersteller sollte sich jeder Wohnmobilkäufer bewusst sein, dass seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer bestehen. Lange Wartezeiten können daher nicht nur ärgerlich sein, sondern unter Umständen auch die spätere Durchsetzung von Ansprüchen erschweren.
