WEINSBERG CaraBus MQ 550: Probleme mit Elektrik und Kontrollpanel

Mängel an einem neu gekauften Wohnmobil können für Fahrzeughalter eine erhebliche Belastung darstellen. Kommt es zusätzlich zu Meinungsverschiedenheiten bei der Abwicklung von Reparaturen oder Garantieansprüchen, führt dies häufig zu weiterem Aufwand und Ärger.

Nachfolgend schildert ein Fahrzeughalter seine Erfahrungen mit einem WEINSBERG CaraBus MQ 550 und den Problemen mit dem Kontrollpanel.

Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.

Erfahrungsbericht WEINSBERG CaraBus MQ 550 – Kontrollpanel

Habe während der Abholung des neuen Campers Weinsberg, CaraBus MQ 550 eine zweite Wohnraumbatterie bestellt, was auch während der Einweisung / Übergabeabwicklung gemacht wurde.

Aber dann folgendes: Keine 2. Batterie, sondern, der Mitarbeiter hat die Gel Batterie ausgetauscht mit einer teuren Lithium Batterie und gleichzeitig die Gel Batterie einbehalten. Mittlerweile war Dienstschluss und man ließ mich einfach stehen, ohne mir die ausgetauschte Batterie auszuhändigen. Es hieß: Nein, die kriegen Sie nicht!

Spätere Anrufe und Anschreiben zur Herausgabe, dazu einige Tage später mein persönliches Erscheinen. Es folgte erneut eine freche, plumpe Ablehnung. Nur nach Androhung einer polizeilichen Anzeige legte man mir eine Batterie ins Auto, die aber nicht meine war. Wieder verschwanden die 2 Mitarbeiter (Mittagspause) wie schon am Abholtag.

Diese frechen respektlosen Wortgefechte, dieser Stress, haben wahrscheinlich meinen Schlaganfall am übernächsten Tag ausgelöst!!!

Nach 4 Monaten erster Defekt während einer Spanienreise: Stromausfall im Aufbau, auch die Trittstufe fährt nicht mehr ein, aber das Kontrollpanel zeigt 3/4Strom an.

Bei Al-Car, Ratzeburg (nähe Hamburg), hieß es kaltschnäuzig: dann kommen Sie vorbei! Wie das? Mit ausgefahrener Trittstufe darf ich nicht fahren! Ja dann suchen Sie sich in Spanien einen Weinsberg Vertragshändler, dann schauen wir, ob wir die Rechnung übernehmen können. Ich habe, nach mühsamer Suche, und auf eigene Kosten, eine Werkstatt gefunden, die mir die Weiterfahrt ermöglichte, aber den Auslöser des Defekts nicht fand.

Mit der Fa. Al-Car will ich nichts mehr zu tun haben, meiner Gesundheit zuliebe.

Nach 8 Monaten nächster Defekt:

Wasserpumpe bekommt keinen Strom. Wieder zeigt das Kontrollpanel falsches Signal an: Strom aktiv! Defacto aber kein Strom.
Abwasser angeblich halb voll! Defacto aber komplett leer. Kein Signal am Batteriesymbol – Leuchtdiode aus! Defacto aber volle Batterieleistung vorhanden.

Nach meiner Einschätzung war und ist das Problem das defekte Kontrollpanel. Jetzt lange Wartezeit auf einen Reparatur Termin bei einer anderen Werkstatt, die den Garantiefall übernimmt.

Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht.

Garantie oder Gewährleistung?

Viele Fahrzeughalter wenden sich bei Problemen an einen anderen Knaus-Tabbert-Vertragshändler als den ursprünglichen Verkäufer. Dabei sollte beachtet werden, dass Garantie- und Gewährleistungsansprüche rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sind.

Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Herstellergarantien sind dagegen freiwillige Leistungen des Herstellers, deren Umfang sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen richtet.

Wenn ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war oder rechtlich als solcher behandelt wird, können Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen) grundsätzlich nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Ein anderer Knaus Tabbert Vertragshändler ist nicht der Vertragspartner aus dem Kaufvertrag und schuldet daher normalerweise keine Gewährleistung.

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und welcher Weg sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Bei größeren oder wiederkehrenden Mängeln kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Wenn ein anderer Händler die Reparatur mangelhaft ausführt

Beauftragt der Käufer eines Wohnmobils einen anderen Knaus-Tabbert-Händler als den Verkäufer mit der Beseitigung eines Mangels, kommt zwischen ihm und diesem Händler ein eigenständiger Werkvertrag zustande. Für Fehler bei der Ausführung der Reparatur haftet der beauftragte Händler.

Gegen diesen anderen Knaus-Tabbert-Händler können dann Ansprüche wegen der fehlerhaften Reparatur bestehen, etwa auf Nachbesserung oder gegebenenfalls auf Schadensersatz. Diese Ansprüche beziehen sich jedoch ausschließlich auf die von diesem Händler erbrachte Reparaturleistung und nicht auf den ursprünglichen Kauf des Wohnmobils.

Praktisches Beispiel

  • Wohnmobil gekauft bei Händler A.
  • Nach sechs Monaten tritt ein Defekt am Aufbau auf.
  • Händler B repariert den Defekt im Auftrag des Herstellers als Garantieleistung.

Dann:

  • Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag bestehen weiterhin gegen Händler A.
  • Garantieansprüche richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
  • Für eine fehlerhaft ausgeführte Reparatur kann Händler B selbst verantwortlich sein.

Hast du ähnliche Erfahrungen mit Elektronikproblemen, Kontrollpanels oder Batterieanlagen in einem WEINSBERG oder KNAUS Wohnmobil gemacht? Dann freuen wir uns über deinen Erfahrungsbericht im Kommentarbereich.

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