Auf dieser Webseite haben bereits einige Leser berichtet, dass sie wegen erheblicher Mängel an ihrem Wohnmobil vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. In unserer Gastbeitragsserie setzen wir die Reihe fort und liefern weitere Informationen sowie Gedanken rund um das Thema Rücktritt vom Kaufvertrag.
Hinweis: Der nachfolgende Bericht gibt die Erfahrungen eines Fahrzeughalters wieder. Die darin geschilderten Mängel, Ursachen und technischen Zusammenhänge werden von uns nicht überprüft.
Erfahrungsbericht: Rücktritt vom Wohnmobil Kaufvertrag
Als wir uns im Frühjahr 2018 für den Kauf eines Knaus-Wohnmobils entschieden, konnten wir nicht ahnen, dass wir nur ein Jahr später vom Kauf zurücktreten müssten.
Noch weniger hätten wir erwartet, dass es Hersteller gibt, die Produkte mit derart gravierenden Mängeln ausliefern – und dass wir uns Monate später mit aus unserer Sicht unzutreffenden Behauptungen, widersprüchlichen Informationen und rechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen würden.
Das Wohnmobil – ein hochkomplexes Produkt
Folgende häufig vorgebrachte Argumentation überzeugt uns als Erklärung für die von uns festgestellten Mängel nicht: „Das Wohnmobil ist ein hochkomplexes Produkt, das in Handarbeit gefertigt wird“
Es gibt zahlreiche Produkte auf dem Markt, die ebenfalls hochkomplex sind und in Handarbeit gefertigt werden – ohne dass sie mit derart gravierenden Mängeln ausgeliefert werden. Solche Erklärungsansätze können dazu führen, dass Missstände bestehen bleiben und keine Veränderung eintritt.
Im Management spricht man in solchen Fällen vom kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP). Voraussetzung dafür ist jedoch die Einsicht des Herstellers, dass die Produkt-, Prozess- und Servicequalität seines Unternehmens verbessert werden kann. Aus unserer Sicht spiegelte sich eine solche kontinuierliche Verbesserung in unserem konkreten Fall nicht wider.
Hersteller und Verkäufer haben unterschiedliche Rollen im Gewährleistungsrecht
Abgesehen von der Vielzahl an Mängeln, von denen viele gravierend sind, beginnt der wirklich belastende Teil der Erfahrung, sobald der Verkäufer sich weigert, Verantwortung für das fehlerhafte Wohnmobil oder den fehlerhaften Wohnwagen zu übernehmen.
Nach unserer Auffassung lagen die Ursachen der von uns beanstandeten Mängel im Verantwortungsbereich der Herstellerin – hier der Knaus Tabbert GmbH –, doch der Händler hat sich bewusst dazu entschieden, diese Produkte zu vertreiben und damit auch die Gewährleistung und Mängelhaftung zu tragen.
Warum vom Kaufvertrag zurücktreten?
Insgesamt haben wir dem Knaus Vertragshändler Südsee-Caravans 5 Mal (!!!) die Gelegenheit gegeben, unser Wohnmobil nachzubessern. Auf unsere letzte Aufforderung, das Wohnmobil nachzubessern schreibt uns die Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans folgendes:
10. Juli 2019
„…wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28. Juni 2019 und teilen für unsere Mandantin mit, dass diese ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen durch die erfolgreiche Vornahme der Reparaturen in vollem Umfang nachgekommen ist. Unsere Mandantin hat den Fahrzeugstand vor und nach Durchführung der Reparaturmaßnahmen detailliert dokumentiert. Das Fahrzeug befindet sich in einem vertragsgemäßen Zustand.“
Undichtes Wohnmobil vertragsgemäßer Zustand?
Nun muss man wissen, dass wir neben anderen gravierenden Mängeln, wie z.B. die laufende Überhitzung der Truma Heizung, der Schimmelbildung und weiteren Mängeln, folgende Videoaufnahme von der Undichtigkeit unseres Wohnmobiles dem Knaus Händler Südsee-Caravans haben zukommen lassen:
Trotz dieser Videoaufnahmen, die aus unserer Sicht den Wassereintritt in das Wohnmobil nachvollziehbar zeigen, erwidert uns die Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans erneut:
14. August 2019
„…wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 8. August 2019, in dessen Rahmen Sie für Ihre Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Rückabwicklung des desselben verlangen. Unsere Mandantin ist ihren gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen durch die erfolgreiche Vornahme der Reparaturen in vollem Umfang nachgekommen. Das Fahrzeug befindet sich in einem vertragsgemäßen Zustand. Der von Ihnen für Ihre Mandantin erklärte Rücktritt ist damit unbegründet.“
Was soll man als Kunde eines Knaus-Händlers tun, der der Meinung ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen durch die angeblich erfolgreichen Reparaturen vollständig nachgekommen zu sein?
Währenddessen läuft weiterhin Wasser ins Wohnmobil. Nach Auffassung der Gegenseite befand sich das Fahrzeug trotz unserer Beanstandungen in einem vertragsgemäßen Zustand.
Am 16. August 2019 wenden wir uns an die Anwaltskanzlei von Südsee-Caravans (Südsee-Caravans Gottfried & Per Thiele OHG), um zu klären, ob deren Antwort bedeutet, dass wir in dieser Angelegenheit nun klagen müssen.
Auf unsere Nachfrage erhalten wir keine Antwort.
Wenn Käufer und Verkäufer die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder erfolgreich beseitigt wurde, unterschiedlich bewerten, bleibt häufig nur eine gerichtliche Klärung.
Beschluss des Landgerichtes zum erfolgten Rücktritt
Inzwischen hat das zuständige Landgericht bereits in einem Beschluss folgendes geschrieben:
„Der geltend gemachte Rücktritt ist erfolgreich, wenn die Voraussetzungen des §437 Nr. 2 BGB vorliegen.
Der Rücktritt wurde mit Anwaltsschreiben vom 8.8.2019 erklärt. Voraussetzung ist nicht nur das Vorliegen eines Mangels, sondern darüber hinaus eine Leistungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung. Eine solche Frist wurde zuvor mit Anwaltsschreiben vom 28.6.2019 gesetzt. Der Rücktritt dürfte daher zumindest dann berechtigt sein, wenn die im letztgenannten Schreiben aufgeführten Mängel vorhanden sind.“
Hast du ähnliche oder ganz andere Erfahrungen gemacht? Dann schreib sie gerne in die Kommentare. Jede Erfahrung hilft anderen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzern weiter.

Ich wünsche Euch ein besonderes Glück. Toll, dass es Menschen gibt, die sich nicht alles gefallen lassen.
PS: wir erleben ja derzeit das selbe Debakel. Nachzulesen unter Weinsberg CaraLoft hier im Forum.
Derzeitiger Stand ist: warten, warten, niemand findet es notwendig, die weitere Vorgehensweise mit uns zu besprechen. Die Wartezeit wird genutzt, um in Google, Facebook und in weiteren sozialen Medien den Pfusch darzustellen. Es ist ja 2020 das Jahr der Camper, da das Reisen nicht so möglich ist. Wir haben nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Unser Ziel, keine weitere Labereien, sondern Rückumwandlung dieses Kaufvertrags mit allen Konsequenzen, denn der Ärger macht neben dem Schimmel im WoMo KRANK !
Hallo,
wie ist das denn jetzt mit der Klage weitergegangen? Bei unserem Kastenwagen regnet es auch rein. Des Weiteren fällt bei jedem Urlaub etwas ab. Schubladen, Rahmen der Fenster, Lampen usw. Außerdem spinnt die ganze Elektronik bei dem Fiat, Reifendruck, Nothalteassistent, Radio, Headupdisplay melden Fehler. Die Karre wurde 2020 geliefert. Ich werde die Karre wohl demnächst als Montagsauto verkaufen.
Hallo Karsten, was haben Sie für einen Kastenwagen?
Bei uns ist der jetzige Stand: Kanzlei hat Forderung auf Rücknahme des Wohnmobils und Zahlung des Verkaufspreises gestellt. Händler Fa. Pfisterer hat kurz vor Fristablauf geantwortet: Er akzeptiert auf Grund der massiven Schäden und Mängel die Rücknahme. Jedoch stellt er unhaltbare und überzogenen Forderungen mit 12030,00 €uro welche er haben möchte für die Nutzung. Für ihn sieht Nutzung so aus: Karre hat Kunde 3 Jahre, somit konnte er 3 Jahre die Nutzung wahrnehmen? Diese soll er dann auch bezahlen. Nun denn, so wie es momentan überall propagiert wird, sagen sowohl Hersteller als auch die Händler, dass nach maximal 144 Monaten, also 12 Jahren die Kisten nichts mehr wert sind. Natürlich, wir erleben das ja auch live. Nun soll damit das Nutzungsentgelt so berechnet werden : Brutto-Kaufpreis X tatsächliche Nutzungsdauer: erwartete Nutzungsdauer (144 Monate) = Nutzungsentgelt in Euro abzuziehen.
Und mit dieser Mechanik zahlen wir als Käufer, Verbraucher, wie die letzten Deppen drauf. Also Rechenbeispiel von mir: 48120x 36:144 = 12030 €uro
Bedeutet aber auch: 48120 €uro – 12030 €uro = 36090 €uro Restwert wegen 36 Monate herumstehen, und gefahrene Km in Höhe von 9700 km
Hier handelt es sich jedoch, wenn man die Händlergebrauchtwagenpreise ansieht, um ein Verdienstmodell unterhalb der Gürtellinie, zu deutsch Nepper und Bauernschlaue. Mit mir nicht. Die Kanzlei hat mitgeteilt, dass wir bereits sind 30% von der Händlerforderung zu bezahlen. Da kommt er noch gut weg dabei. Warum: ich hatte nutzlose Kosten in den 3 Jahren von fasst 5400,00 €uro. Würde man diese abziehen, bekommt der bauernschlaue gar nichts! Leider geht das natürlich nicht, das macht kein Richter mit. Aber es wird zum Streit kommen, ich bin bereit. Das Fahrzeug wird von mir nur noch geladen/Batterie ansonsten ist die Fäulnismasse abgemeldet. Um so länger der Fall dauert, um so größer wird der Schaden! Euch wünsche ich Glück mit Eurem Mobil….Helmut Eckstein Ihr hört von mir, wenn es Neuigkeiten gibt. Wenn der Fall abgeschlossen ist, gehe ich damit an die Öffentlichkeit.
Hallo,
der Händler hat bei uns die Rücknahme abgelehnt. Die Klage ist eingereicht. Mehr schreibe ich erst wieder, wenn die Verhandlung vorbei ist. Gruß Karsten. Verkauf dieser Schrottkarre war dann doch keine Option.
Nur mal kurz als Zwischenstand, der erste Verhandlungstermin ist vorbei. Leider konnte wegen fehlender Zeugen der Händlerseite noch nichts entschieden werden. Der Richter hat aber schon angedeutet, dass wir wohl stand jetzt zur Rückgabe berechtigt sein könnten. Wie gesagt, entschieden wird erst wenn beim nächsten Termin die Zeugen gehört werden. Das Problem ist, dass die Gesamtnutzungsdauer wegen des Nutzungsersatzes wohl nur mit 12 Jahren gerechnet wird. Das bedeutet, dass es bei der Rückgabe deutlich weniger Geld geben würde, wie im mangelfreien Zustand auf dem freien Markt. Knaus Tabbert hat jetzt auch noch eine Anwaltskanzlei als Streithelfer mit ins Rennen geschickt. Der Anwalt meint sinngemäß, dass die Karren nur 10 Jahre halten, und damit der Nutzungsersatz noch höher anzurechnen sei. Danke Knaus. Knaus wird mich mit meiner einen Aktie wohl zur Jahreshauptversammlung einladen müssen. Das wird ein Spaß werden.